Neuer Vertrag zur Auftragsverarbeitung auf Basis der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)

Ab 25. Mai 2018 entspricht die mit unseren Kunden bestehende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage zum Dienstvertrag) nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen und muss zwingend durch einen neuen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ersetzt werden. Wir werden deshalb unseren Kunden in den nächsten Wochen eine neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zusenden, mit der Bitte, diese zu ergänzen und an uns zurückzusenden.